Das ändert sich nächstes Jahr
Auch 2027 stehen Anpassungen an. Der wichtigste konkrete Termin betrifft schnelle E-Bikes — und die Digitalisierung geht weiter.
E-Bike: Tacho-Nachrüstpflicht bis 1. April 2027
Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser (Tacho) ausgerüstet sein. Für neue Fahrzeuge gilt das bereits — bereits im Verkehr stehende schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden. Für das Fahren ohne den erforderlichen Tacho ist eine Ordnungsbusse von CHF 20 vorgesehen.
Digitalisierung & automatisiertes Fahren
Der digitale Lernfahrausweis (eLFA) und die elektronische Fahrzeugzulassung werden weiter ausgebaut. Auch das automatisierte Fahren — etwa der Autobahnpilot — entwickelt sich weiter. Wichtig bleibt: Wer solche Systeme nutzt, muss jederzeit eingriffsbereit bleiben.
Weitere Details werden von Bund und Kantonen laufend konkretisiert. In unseren Kursen und Fahrstunden bringen wir dich immer auf den neusten Stand.
Angaben ohne Gewähr. Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA). Massgebend sind die offiziellen gesetzlichen Bestimmungen.