Der Besuch des Verkehrskundeunterrichts und die bestandene Theorieprüfung sind zeitlich unbeschränkt gültig.
Der Antrag auf Erteilung eines Lernfahrausweises kann frühestens im Alter von 17 Jahren gestellt werden
Wer die praktische Führerprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und bestanden hat, darf auch handgeschaltete Autos führen und umgekehrt.
Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindesten 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.
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